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Im Sinne der Erhaltung und Schonung dieses besonders geschützten Landschaftsgebietes, müssen wir einige Einschränkungen in Kauf nehmen. Aus der Thüringer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Brühl von Merkers“ geht ein allgemeines Verbot für alle Handlungen hervor, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, einer erheblichen oder nachhaltigen Störung oder Veränderung des Naturschutzgebietes sowie seiner Bestandteile führen können.

Weiterhin untersagt ist:

  • die Störung der Lebensbereiche von Tieren und Pflanzen,
  • Abfälle wegzuwerfen, abzulagern oder das Gebiet in anderer Weise zu verunreinigen,
  • die Beschädigung von Brut- oder Wohnstätten bzw. Gelege sowie die Entnahme aus der Natur,
  • das Aussetzen von Tieren,
  • Ufergehölze zu roden, Totholz, Höhlenbäume und Horstbäume zu fällen, sowie Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen oder zu beschädigen,
  • das Gebiet außerhalb der vorhandenen Wege zu betreten oder mit Fahrzeugen zu befahren,
  • zu zelten, zu lagern und Feuer zu entfachen,
  • Hunde frei laufen zu lassen,
  • zu lärmen oder Tonwiedergabegeräte zu nutzen, die von außen wahrnehmbare Geräusche verursachen,
  • die Störung oder Beunruhigung von frei lebenden Tieren, insbesondere durch Aufsuchen, Ton- und Lichtbildaufnahmen oder ähnliche Handlungen an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten

Ausnahmen sind im § 4 der Verordnung geregelt und richten sich vor allem an Nutzungsberechtigte wie beispielsweise Landwirte, Jäger und Angler sowie Grundeigentümer.

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Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen. Hier gibt es zahlreiche Informationen über unseren Angelverein, aber auch immer brandaktuelle Neuigkeiten rund um Werra und Teich!

 

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